– Stand März 2024 –
Das Land fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung dörflicher Bausubstanz, wenn sie nach den Feststellungen der Dorfentwicklungsplanung ortsbildprägenden Charakter hat.
Das Land fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung dörflicher Bausubstanz, wenn sie nach den Feststellungen der Dorfentwicklungsplanung ortsbildprägenden Charakter hat.