Tosterglope

Bekanntmachung der Stadt Bleckede und der Gemeinde Tosterglope

2020-09-01 Bekanntmachung_Kasten

Öffentliche Auslegung gemäß Ziffer 3.5.4
der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)

2020-09-01 Bekanntmachung_Kasten

Gemäß Ziffer 3.5.4 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) ist der Dorfentwicklungsplan „zur Einsichtnahme für die Bevölkerung nach den in den Hauptsatzung der Gemeinde geltenden Regelungen für öffentliche Bekanntmachungen vier Wochen öffentlich auszulegen“.

Der Entwurf des Dorfentwicklungsplans wird öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können

vom 14.09.2020 bis zum 15.10.2020
bei der Stadt Bleckede, Bauamt Zi. 13, Lüneburger Str. 2a, 21354 Bleckede

oder bei der Gemeinde Tosterglope, Hauptstraße 44, 21379 Tosterglope OT Ventschau

sowie

auf der Internetseite der Stadt Bleckede

https://www.bleckede.de/home/planen-und-bauen/bauen/bauleitplaene-im- beteiligungsverfahren.aspx

und der Internetseite der Gemeinde Tosterglope

https://www.tosterglope.de/category/dorfregion/

eingesehen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Dorfentwicklungsplan unberücksichtigt bleiben.

Sollte Ihnen aufgrund einer vom Gesundheitsamt verordneten Quarantäne die Einsichtnahme nicht möglich sein, nehmen Sie bitte telefonisch unter der Telefonnummer 05852 / 977-0 Kontakt auf. Ihnen wird dann schnellstmöglich ein Exemplar des Entwurfes des Dorfentwicklungsplanes zugeschickt.

Die Unterlagen können im Rathaus der Stadt Bleckede, Lüneburger Str. 2a, 21354 Bleckede, während der Öffnungszeiten Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr sowie Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr eingesehen werden. Bei der Gemeinde Tosterglope ist dies nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Fragen zu den Planunterlagen können telefonisch bei Frau Erdmann unter der Telefonnummer 05852 / 977-36 gestellt werden.