Tosterglope

• Neues zum Breitbandausbau im Kreisgebiet

(Auszug)  (siehe Protokoll der Ratssitzung vom 03.12.2015)

Herr Betzenberger erläutert, dass die Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg über den Breitbandausbau im Kreisgebiet zunächst vorsah, dass der Ausbau für die Gemeinden kostenneutral durchgeführt wird. Ziel ist es, eine flächendeckende Abdeckung mit mindestens 50 Mbit/sek. zu realisieren. Inzwischen wurde klar, dass nicht alle Gebiete durch den freien Markt eigentwirtschaftlich mit schnellen Breitbandnetzen versorgt werden. Für diese Gebiete bereitet der Landkreis die Ausschreibung einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung vor. Die Gemeinden können sich hieran beteiligen. Da eine Beteiligung immense Kosten mit sich bringt, schlägt die Samtgemeinde Dahlenburg vor, die Aufgabe Breitbandausbau von den Gemeinden auf die Samtgemeinde zu übertragen.
Der Breitbandausbau gehört zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden.
Gemäß § 98 Abs. 1 Satz 2 NKomVG erfüllen die Samtgemeinden auch die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden, wenn diese ihnen von allen Mitgliedsgemeinden übertragen werden.
Die anderen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde haben einer Aufgabenübertragung bereits zugestimmt.
Herr Betzenberger empfiehlt dem Rat, diese Übertragung ebenfalls zu beschließen.