Der Rat der Gemeinde Tosterglope hat den Jahresabschluss 2022, so wie die Entlastung des damaligen Bürgermeisters Hermann Saucke in seiner Sitzung am 09.04.2025 nach § 129 Abs. 1
Satz 3 NKomVG beschlossen.
Der Rat der Gemeinde Tosterglope hat den Jahresabschluss 2022, so wie die Entlastung des damaligen Bürgermeisters Hermann Saucke in seiner Sitzung am 09.04.2025 nach § 129 Abs. 1
Satz 3 NKomVG beschlossen.